Besteht ein “berechtigtes Interesse” nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für den Verein Fotos zu erstellen und zu verwenden? |
–> | erlaubt |
Wirtschaftliche Betätigung, Art. 12 GG, Art. 19 Abs. 3 GG Kommunikationsrechte, Art. 5 GG, Art. 19 Abs. 3 GG |
Ja | |
A: Besteht eine Beziehung zwischen den Fotografierten und dem Verein, so dass die “Betroffenen” es vernüftigerweise absehen können, dass Fotos aufgenommen und veröffentlicht werden? |
Ja | |
B: Ist die geplante Erstellung und Veröffentlichung der Fotos zur Erreichung des Zwecks erforderlich? Oder gibt es andere Möglichkeiten, wie das Unternehmen sein “berechtigtes Interesse” auf sinnvolle Art wahrnehmen kann? | Ja | |
C: Ist der Umfang der Aufnahmeanzahl und vor allem die Art und die Reichweite der Verbreitung der Veröffentlichungen erforderlich (angemessen) zur Zweckerfüllung? | Ja | |
Überwiegen die Grundrechte / Interessen der fotografierten Personen das “berechtigte Interesse” des Vereins? | –> | erlaubt |
Die Person kann gegen das Fotografieren u. Veröffentlichen selber ein “berechtigtes Interesse” aus den Fallgruppen der Rechtsprechung zu § 23 Abs. 2 KUG geltend machen kann. | Nein | |
A: Eingriff in die Privatspähre = Foto zeigt Person zwar im öffentlichen Raum aber während eines “privaten Rückzuges” z. B. Abseits einer Veranstaltung auf einer Parkbank ausruhend. |
Nein | |
B: Werbliche Verwendung = niemand muss es ungefragt hinnehmen für fremde kommerzielle oder ideelle Zwecke mit seiner Person “benutzt” zu werden. Erfüllt das Foto die Funktion zur Information und besteht ein Interesse der Öffentlichkeit am Thema der Bildberichterstattung? Das Bild ist “werblich” wenn es den Veröffentlichungskontext des “wer, was, wann, wie und warum” überschreitet und allein kommerziellen Interessen dient (z. B. in einer Anzeige). |
Nein | |
Es besteht für das Fotografieren und Veröffentlichen der Fotos die Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO |
–> | erlaubt |
Haben Sie Ihre Informationspfichten gemäß DSGVO erfüllt? Art. 13 und Art. 14 DSGVO |
Ja | Aushängeschild |
Bestehen von den Informationspflichten eventuell Ausnahmen? Art. 11 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO |
Nein |
Stand 14.01.2022
Quelle: www.nordbild.com – Christian W. Eggers